
Dauer und Ziel des Praktikums
Insgesamt müssen 240 Stunden pädagogische Arbeit in max. zwei Einichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (3 bis 18 Jahre) nachwiesen werden. Das Praktikum dient der Selbstüberprüfung im Zusammenhang mit der Aufnahme eines pädagogisch orientierten Studiums.
Geeignete Tätigkeiten
Anerkannte Praktikumstätigkeiten sind z.B.:
- pädagogische Tätigkeiten im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres, Bundesfreiwilligendienst
- Praktikum in einer Schule oder im Hort
- Praktikum im Kindergarten (jedoch nicht als schulisches Betriebspraktikum/Doppelanerkennung)
- Teilnahme an Kinderfreizeiten nebst Vorbereitungstreffen (Erwerb der Jugendleiter:innencard o. ä.) (Bitte beachten Sie, dass hierbei auch bei einer ganztägigen Betreuung maximal 14 Stunden pro Tag anerkannt werden können.)
- Nachhilfeunterricht oder Hausaufgabenhilfe in professionellen Einrichtungen (z. B. Schülerhilfe oder Lernkreis in einer Schule etc.)
- Praktikum in einem Sportverein (Bitte beachten: Es werden max. 100 Stunden anerkannt. Die verbleibenden Stunden müssen in einer anderen Einrichtung absolviert werden.)
- pädagogische Tätigkeiten im Ausland
Die Tätigkeit darf nicht länger als 3 Jahre ab Immatrikulation an der FSU Jena in einem Lehramtsstudiengang zurückliegen.
Reine Hospitationsstunden können aufgrund der fehlenden eigenen pädagogischen Tätigkeit nicht angerechnet werden.
Wir empfehlen generell, das Praktikum so früh wie möglich - optimaler Weise vor Studienbeginn - zu absolvieren, um nicht in Konflikt mit in der vorlesungsfreien Zeit anstehenden Prüfungsleisten (Klausuren, Hausarbeiten, Laborpraktika) oder sonstigen Tätigkeiten (Ferienjobs, Urlaub, etc.) zu geraten.
Nicht anerkennbare Tätigkeiten
Nicht anerkannt werden:
- Tätigkeiten im privaten Bereich (Kinderbetreuung, private Nachhilfe, Erziehung eigener Kinder, Au pair)
- Tätigkeiten in Einrichtungen, die nicht auf Kinder- und Jugendhilfe spezialisiert sind (z. B. Pflegeeinrichtungen)
- Tätigkeiten in der Erwachsenenbildung, Arbeit ausschließlich mit Erwachsenen (18 Jahre und älter)
- Praktika im Rahmen eigener Schulbesuche (Stichwort „Schulische Betriebspraktika“)
- Kinderanimation bei Reiseveranstaltern
Suche des Praktikumsplatzes
In der Regel sind (angehende) Studierende angehalten, sich Praktikumsplätze selbstständig zu suchen. Das Praktikumsamt für Lehrämter der Friedrich-Schiller-Universität in Jena kann jedoch in Einzelfällen behilflich sein. Außerdem bemüht sich das Referat für LehrämterExterner Link des Studierendenrates aktuelle Angebote für Praktika zu veröffentlichen. Kooperierende Einrichtungen sind auch im unteren Teil dieser Seite sowie auf Instagram lehrerbildung_jena zu finden.
Form der Nachweise
Für die Bestätigung der geleisteten Stunden zum Eingangspraktikum finden Sie folgende Vorlagen im Downloadbereich: Digital ausfüllbare Formulare in deutsch und englisch, Vorlage ohne Briefkopf (die Praktikumseinrichtung kann die Datei bei Bedarf direkt in ihren individuellen Briefkopf einbinden oder darauf ausdrucken).
Sollten nicht diese Vorlagen verwendet werden, ist darauf zu achten, dass die Bescheinigung folgende Angaben enthält:
- den vollständigen Namen der Praktikant:in
- den Zeitraum und den Umfang der geleisteten Stunden
- die Art der Tätigkeit (Aufgaben)
- eine Unterschrift, einen Stempel der Institution, o.ä.
Reflexionsbogen
Sie reichen nur einen Reflexionsbogenpdf, 180 kb über eingangspraktikum@uni-jena.de bei uns ein. Auch bei Absolvierung in zwei Einrichtungen ist nur ein Reflexionsbogen erforderlich.
Abgabemodalitäten
Abgabefrist
Das Eingangspraktikum ist bis zum 31.08. des Jahres, in dem das Praxissemester angemeldet wird (in der Regel zu Beginn des 3. Semesters), einzureichen.
Wo müssen der Nachweis und der Reflexionsbogen eingereicht werden?
Der Reflexionsbogenpdf, 180 kb und die dazugehörigen Nachweise können ausschließlich per E-Mail eingereicht werden.
Rückmeldung und Darstellung in Friedolin
Sobald das Eingangspraktikum anerkannt ist, wird dieses in FriedolinExterner Link in der Notenübersicht unter "sonstige studienbezogene Leistungen" als "anerkannt" verbucht. Ein Schein wird nicht ausgestellt. Studierende im 1. Fachsemester beider Fächer sehen das verbuchte Eingangspraktikum in der Notenübersicht zum Teil erst, wenn eine Note in einem Modul verbucht wurde.
Sie erhalten von uns eine E-Mail, sollten Ihr Reflexionsbogen oder die Nachweise überarbeitungsbedürftig sein. Wenn Sie Ihre Überarbeitungen oder Ergänzungen einreichen, informieren Sie uns bitte darüber, dass das eingereichte Dokument eine Überarbeitung/Ergänzung ist, damit eine komplikationslose Zuordnung möglich ist.
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