Dieses Online-Formular für die Anmeldung zum Praxissemester 2022/23 ist im Zeitraum vom 15.10. bis 31.10.2021 für Sie freigeschaltet.
Es gibt allgemeine Voraussetzungen [pdf, 1 mb], welche bis zur Anmeldung zum Praxissemester nachgewiesen werden müssen und fachspezifische Voraussetzungen (siehe Extrapunkt), welche bis zur Zulassung zum Praxissemester nachzuweisen sind.
Eingangspraktikum (EP)
Sonderregelung Conrona-Pandemie - gilt für Anmeldung Oktober 2020
Über Ihr EP (insgesamt 240 Stunden) sollen Sie nachweisen, dass Sie erste Erfahrungen durch pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zwischen 3 und 18 Jahren gesammelt haben, welche nicht länger als 3 Jahr zurückliegen.
Den Reflexionsbogen [pdf, 281 kb] (insgesamt bitte nur einen) reichen Sie bitte inklusive Ihrer Nachweise (in Kopie) möglichst bis 31.08. des Anmeldejahres im Praktikumsamt ein, nur so ist eine Bearbeitung bis zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung im Oktober gewährleistet.
Die Mindeststundenzahl des EP bei der Anmeldung zum Praxissemester beträgt 80 Stunden.
Zusammenfassung:
Der Nachweis der Leistungspunkte muss bis zum 31. Oktober bzw. bis zum Ende der Vorlesungszeit des Semesters der Anmeldung zu erfolgen.
Sobald Sie Ihr Eingangspraktikum und die erforderlichen Leistungspunkte in Ihren Fächern sowie dem bildungswissenschaftlichen Begleitstudium erfüllt haben, erscheint bei Ihnen im Friedolin die Prüfungsnummer 1100 „Voraussetzung Praxissemester erfüllt“. Diese Information finden Sie unter dem Notenspiegel Ihrer Fächer.
Bei der Onlineanmeldung sind drei Formulare hinterlegt. Bitte beantworten Sie die Fragen wahrheitsgemäß mit dem IST-Stand aus Friedolin, da Sie über Ihre Antworten auf das zutreffende Anmeldeformular verlinkt werden.
Nach der vollständigen Anmeldung mittels des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail.
Letzter Termin zur Einreichung notwendiger Unterlagen zur Zulassung zum Praxissemester im Praktikumsamt.
Achtung! Liegt zum Stichtag kein Eingangspraktikum vor, kann keine Zulassung zum Praxissemester erfolgen.
Letztmöglicher Termin zum Nachweis der erforderlichen Leistungspunkte aus dem davoringen Sommersemester zur Zulassung.
Jena wird ausschließlich für Härtefalle vorbehalten. Natürlich können auch Härtefallanträge für alle anderen Orte gestellt werden.
Als Härtefälle gelten u. a.:
Für einen Härtefallantrag müssen Begründungen und Tatsachenbelege (z. B. amtliche Nachweise, ärztliche Atteste u.w.) eingereicht werden.
Die Schulzuweisung innerhalb Thüringens wird ausschließlich vom Praktikumsamt für Lehrämter vorgenommen. Damit ist eine eigene Schulsuche ausgeschlossen.
Sie können 3 Wunschbereiche nach Prioritäten angeben. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit einen konkreten Wunschort oder eine Wunschschule zu nennen. Es darf nicht die Schule sein, an der Sie das Abitur abgelegt haben.
Nutzen Sie Schulen, die in der Peripherie Thüringens liegen und gern Praxissemesterstudierende betreuen möchten.
Bereich 1 Weimar: Weimar, Apolda, Mellingen, Bad Berka, Blankenhain, Pfiffelbach
Bereich 2 Erfurt: Erfurt, Arnstadt, Sömmerda, Kölleda
Bereich 3 Gera: Gera, Bad Köstritz, Ronneburg
Bereich 4 Gotha: Gotha, Neudietendorf, Ohrdruf
Bereich 5 Stadtroda: Stadtroda, Hermsdorf, Kahla, Eisenberg, Dorndorf, Bad Sulza, Magdala
Bereich 6 Rudolstadt: Rudolstadt, Saalfeld, Bad Blankenburg, Kirchhasel, Neustadt a.d.O., Pößneck
Bereich 7 Altenburg: Altenburg, Schmölln, Gößnitz, Meuselwitz
Bereich 8 Greiz: Greiz, Schleiz, Zeulenroda, Weida
Bereich 9 Lobenstein: Lobenstein, Wurzbach, Kaulsdorf
Bereich 10 Ilmenau: Ilmenau, Königssee
Bereich 11 Sonneberg: Sonneberg, Neuhaus
Bereich 12 Meiningen: Meiningen, Suhl, Hildburghausen, Schmalkalden
Bereich 13 Eisenach: Eisenach, Bad Salzungen, Berka/Werra, Seebach
Bereich 14 Mühlhausen: Mühlhausen, Bad Langensalza
Bereich 15 Leinefelde: Leinefelde, Heiligenstadt, Worbis
Bereich 16 Nordhausen: Nordhausen, Sondershausen, Bad Frankenhausen
Bereich 17 Jena: nur Härtefälle
Planen Sie schon jetzt den zeitlichen Verlauf Ihres Studiums, um abzuwägen in welchem Semester sich das Praxissemester anbietet. Kalkulieren Sie studienbedingte Leistungen in der Vorlesungsfreien Zeit, Urlaub, Auslandssemester etc. mit ein. Da in einigen Fächern ein Teil der Veranstaltungen nur im SoSe/WiSe angeboten wird, kann es sein, dass sich für Sie ggf. ein Praxissemester im 5. bzw. 6. Semester besser eignet.
Die Schulzuteilung erfolgt in dieser Reihenfolge:
Grundsätzlich versuchen wir Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Probleme, die sich dabei ergeben:
Wir achten darauf, dass die Fahrzeiten zumutbar sind. Die Mehrheit der Studierenden muss fahren (Ausnahmen: anerkannte Härtefälle, Praxissemester in der Peripherie).
Neben den allgemeinen Voraussetzungen [pdf, 1 mb](siehe auch oben) sind mitunter noch fachspezifische Voraussetzungen [pdf, 50 kb] für die Zulassung zum Praxissemester zu beachten. Konkrete Informationen zu diesen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Modulkatalogen Ihres Faches/Ihrer Fächer.
In der Zuweisungsliste finden Sie ab Ende April die Zuteilung zu Ihrer Praxissemesterschule.
Diese Liste ist unser Tool um Ihnen ebenfalls die Zuweisungen zu den Begleitveranstaltungen mitzuteilen. Um darauf Zugriff zu bekommen, müssen Sie sich mit Ihrem Uni-Login (Kürzel wird zur Anmeldung abgefragt) einlogen. Studierende im Doppelstudium mit Studienort Weimar benötigen dafür einen Zweithörerschein.
Dieser muss über das Studierenden-Service-Zentrum bis 30.10.2020 beantragt werden. Dazu schicken Sie bitte eine aktuelle Studienbescheinigung aus Weimar, Kopie des amtlichen Ausweises mit Lichtbild sowie den unterschreibenen Zweihörerantrag [pdf, 280 kb]an studium@uni-jena.de.
Allgemeine Fragen rund ums Praxissemester finden Sie in unseren FAQs.